Ab dem 7.2. laufen die Sägen, viele Bäume, Büsche und Sträucher (wenn nicht sogar der gesamte Bewuchs) werden bis zum Beginn der Brutzeit ab März nicht mehr vorhanden sein. Der Bereich des Grünstreifens zwischen Bahn und Ofenerdieker Straße wird als Lagerstelle für Materialien wie Lärmschutzwände usw. benötigt. Die Genehmigung des Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 hat die Bahn seit Juli 2019. Im Herbst begannen dann die ersten Rodungsarbeiten entlang der Strecke. Die Stadt Oldenburg hat in einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht Leipzig gegen diese Arbeiten geklagt. Diese Klage wurde Ende letzten Jahres abgewiesen.